Betretung

Betretung

Gemäß unserer Konzeption für zusätzliche Betreuungsleistung nach § 45 SGB XI zum Beispiel:

- Kompetente Überwachung von Pflegebedürftigen, sodass die Angehörige entsprechend entlastet werden können.

• Unterstützung bei sinnvoller Beschäftigung, wie z. B. gemeinsames Büchern oder Tageszeitungen und Zeitschriften Lesen, Erzählen von Erlebnissen aus Gegenwart und Vergangenheit, Gedächtnistraining und Gedächtnisübungen, Gesellschaftsspiele, gemeinsames Betrachten von Fotos, gemeinsames Biographie-Orientiertes kochen oder backen Jahreszeitliches Basteln etc.

• Mobilisation in Begleitung, wie z. B. Spazierengehen, Grob- und Feinmotorik Übungen, Gehübungen mit Rollator oder anderen Gehhilfen, Orientierungsübungen etc.

• Begleitung bei Unternehmungen zu Fuß, wie z. B. Arztbesuch, Behördenbesuch, Kirche, Konzert-, Theater- oder Kinobesuche , Einkäufen und Apothekengang Begleitung bei Besuchen von Angehörigen oder Freunden

Beratungseinsätze nach §37.3 SGB XI

Versicherte, die sich für den Bezug von Pflegegeld entschieden haben, sind gesetzlich verpflichtet, sich regelmäßig durch einen zugelassenen Pflegedienst ihrer Wahl im häuslichen Umfeld beraten zu lassen. Bei Pflegestufe I und II einmal pro Halbjahr, bei Pflegestufe III einmal im Quartal. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Pflegekasse die Auszahlung des Pflegegeldes aussetzen oder das Pflegegeld kürzen.

Solche Beratungseinsätze werden bei uns durchgeführt und von Pflegekasse bezahlt. Es entstehen keine Kosten für Sie. Rufen Sie uns an uns vereinbaren Sie zeitnah einen Termin.